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Channel: Kommentare zu: Muss der Vergewaltigungsparagraph verschärft werden?
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Von: Anonymous

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Deshalb neigen immer mehr Menschen dazu, ihren Geschlechtsverkehr mit einer Kamera zu dokumentieren und im Internet zu veröffentlichen. Als Beweismittel, dass jedenfalls kein entgegenstehender Wille manifest geworden ist (wenn vielleicht auch noch im forum internum existent).

Im Übrigen sollte noch an die Einführung des folgenden Straftatbestandes (ggf. unter Reaktivierung des Kranzgeldes im BGB) gedacht werden:

Sexuelle Handlungen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt worden sind, werden wie sexueller Missbrauch bestraft. Spiegelt der Täter absichtlich Tatsachen vor, wie nicht existierende Heiratsabsichten, der Wille zur potentielle Elternschaft, ein angeblich großes Vermögen, überragende sexuelle Potenz oder durch Titelmissbrauch (Böhmischer „Dr.“-Titel), dann wird auch hier die sexuelle Selbstbestimmung getäuscht.


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