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Channel: Kommentare zu: Muss der Vergewaltigungsparagraph verschärft werden?
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Von: thorstenv

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@40 „Ja die werte Dame muss ja nur die innere Einstellung haben, dass sie es wohl nicht wollen würde …“

Jede Feststellung muss sich auf Tatsachen gründen. Das ist eben wie immer mit der richterlichen Überzeugung: entweder die Umstände des Falls reichen dem Richter für die volle Überzeugung, dass die Tafel Schokolade absichtlich geklaut wurde oder er glaubt, dass sie nur in den Tiefen der Tasche vergessen wurde. Bei allen Straftatbestände, bei denne es auf eine Intention ankommt, muss diese eben anhand von Indizien festgestellt werden. War es Betrug? Bestand eine Täuschungsabsicht? Seit ewiger Zeit müssen Gerichte solche Fragen beantworten. Ich seh da insofern nix Neues. Z.B. aus dem Link zum Verfassungsblog

„Im Moment ist es in Deutschland strafrechtlich nicht verboten, mit einem erwachsenen und autonomen Menschen Sex zu haben, der weint und Nein sagt und das scheußlich findet, solange man dabei keinen Zwang oder Druck ausübt.“


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